Impressum und AGB
MMM Multi-Media-Marketing GmbH
Hohenzollernstr. 145
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 / 40601 - 0
Fax: 02161 / 40601 - 339
E-Mail: info@mmm-gmbh.com
Geschäftsführer: Daniel Hüllenhagen, Meik Hüllenhagen
Handelsregister - Amtsgericht Mönchengladbach
RegNr. HRB 6995
Ust-IdNr. DE223509032
Steuernummer: 121/5748/4243
V.i.S.d.P.: Daniel Hüllenhagen
Datenschutzbetrieb, vertreten durch:
entplexit GmbH
Kölner Str. 12
65760 Eschborn
Konzeption | Layout | Realisation
vimago GmbH
Essener Straße 99
46047 Oberhausen
www.vimago-medien.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Multi Media Marketing GmbH (nachfolgend „M3“) mit ihren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als M3 ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn M3 in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von M3 maßgebend.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich, dh in Schrift- oder Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss, Vorleistungen Dritter, Subauftragnehmer
(1) Zu den Leistungen von M3 gehören je nach Einzelauftrag Call-Center Leistungen für telefonische und via E-Mail eingehende Anfragen (Inbound und Outbound).
(2) Angebote von M3 sind freibleibend und unverbindlich. Die Weitergabe von Angeboten von M3 ist nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
(3) Die Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme kann entweder schriftlich (zB durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung durch M3 erklärt werden.
(4) Vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Regelung ist M3 berechtigt, im Angebot vereinbarte Leistungen an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG als Subunternehmer zu vergeben.
§3 Lieferfrist, Vertragsdauer, Kündigungsfristen und Verzug
(1) Lieferfristen und/oder Laufzeiten werden im Einzelauftrag individuell vereinbart. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Sofern M3 verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die M3 nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird M3 den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist M3 berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird M3 unverzüglich erstatten.
(3) M3 kommt mit ihren Leistungspflichten erst durch schriftliche Mahnung in Verzug
§4 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) M3 erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen auf der Grundlage der ihr vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Sachmittel, Unterlagen und Informationen, die, soweit für die Erbringung der Leistung erforderlich, vom Kunden auf Anforderung unverzüglich zu erteilen sind. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich alle Informationen und Dokumente, die zur Prozessumsetzung benötigt werden (beispielsweise Formulare, Kontaktlisten, Sprachregelungen, Präsentationen, ForeCasts), Trainingsunterlagen, die für die jeweiligen Produkt-, Prozess- und Systemschulungen benötigt werden, Kundendaten sowie ein individueller Gesprächsleitfaden für sämtliche in Betracht kommenden Kundenanfragen- und Bestellungen.
(2) Soweit der Kunde M3 solche Unterlagen und Informationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Unterlagen und Informationen berechtigt ist.
§5 Servicezeiten, Servicelevel, Reporting
Servicezeiten, Servicelevel und Inhalt und Umfang des turnusmäßigen Reportings werden die Parteien im jeweiligen Einzelauftrag verbindlich regeln.
§6 Datenschutz
(1) M3 und der Kunde verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der speziellen Einzelanweisungen und geben die Daten nicht an Dritte weiter. Eine sonstige Speicherung, Bearbeitung, Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
(2) M3 und der Kunde verpflichten sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten.
§7 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, die Arbeitsergebnisse der jeweils anderen Partei sowie alle sonstigen Informationen, insbesondere technischer und wirtschaftlicher Art, Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse und sonstige Unterlagen, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit bekannt werden, Dritten gegenüber – auch über die Dauer des Vertrages hinaus – vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Die Parteien werden in geeigneter Form dafür sorgen, dass auch die von ihnen bei der Durchführung des Vertrages hinzugezogenen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die vorstehende Vertraulichkeit wahren.
§8 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Einzelauftrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zu entrichten.
(2) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt die Zahlung bewirkt hat. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.
(3) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§9 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet M3 bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet M3 – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet M3 nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von M3 jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
§10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen M3 und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von M3 in Mönchengladbach. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. M3 ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
700+
Mitarbeiter
4
Standorte
156
zufriedene Kunden
M3 Gruppe Hohenzollernstr. 145
41061 Mönchengladbach
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